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Zeitplan












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13.12.2007 bis Ende 2008:

Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durch die Mitgliedstaaten:



Bereits ratifiziert:

- Ungarn (HU) am 17.12.07, mit deutlicher Mehrheit
- Malta (MT) am 29.01.08, einstimmig, d.h. beide Fraktionen im Parlament
- Slowenien (SVN) am 29.01.08, mit deutlicher Mehrheit, dagegen nur die Nationalisten
- Rumänien (ROU) am 04.02.08, fast einstimmig
- Frankreich (FR) am 8.02.08, mit deutlicher Mehrheit

Referendum: nur in Irland (IRL): vor Mitte Juni, wahrscheinlich am 29. Mai 2008

Späte Ratifizierung (erst Ende des Jahres 2008): Schweden (SWE), Niederlande (NL),
Spanien (ESP),  Tschechische Republik (CZ)


In Deutschland sieht der Ratifizierungsprozess nach derzeitigem Stand (16.01.2008)
folgendermaßen aus:

15. 02. 2008:        Erster Durchgang im Bundesrat

20. 02. 2008:        Öffentliches Expertengespräch (Bundestag) zur GASP/ESVP

05. 03. 2008:        Öffentliches Expertengespräch (Bundestag) zur Innen- und       Justizpolitik

06./07. 03. 2008:    1. Lesung im Bundestag (wird wahrscheinlich verschoben auf die 2. Sitzungswoche im März, also ab 10. 3)

11. 03. 2008:          Anhörung (Bundestag) zu Institutionellen und Grundsatzfragen (Grundwerten)

23.04. 2008:          Beratung und Beschlussempfehlung im EU-Ausschuss des Bundestags

24./25. 04. 2008     2. Lesung und Schlussabstimmung im Bundestag

23. 05. 2008:          Zweiter Durchgang im Bundesrat






RATIFIZIERUNG - WIRD ES REFERENDEN ÜBER DEN EU-REFORMVERTRAG GEBEN?

Die Struktur einer bloßen Änderung der bestehenden EU-Verträge wurde bewußt gewählt, um Forderungen nach Referenden die Grundlage zu entziehen. Angesichts des detailliert ausformulierten Mandats für die Regierungskonferenz und der geringen inhaltlichen Unterschiede zum gescheiterten EU-Verfassungsvertrag wird schon jetzt in etlichen EU-Staaten die Abhaltung eines Referendums diskutiert und eingefordert. "Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.” (CAP Analyse Ausgabe 5, Juli 2007). Schwierigkeiten, die bei der Ratifizierung in den einzelnen EU-Staaten auftreten könnten, werden im Policy Brief July 2007 des European Policy Centre analysiert. Eine Tabelle faßt diese Ratifizierungserfordernisse zusammen samt ExpertInnen-Einschätzungen, ob Referenden - sofern es zu solchen kommt - aus heutiger Sicht erfolgreich sein werden (UK: nein; FR, NL, DK: ungewiss; PL, IR: wahrscheinlich ja; CZ, P, E, L: ja).

Irland

In Irland ist ein verpflichtendes Referendum vorgesehen.

Niederlande

In Holland sah der sozialdemokratische Regierungs-Juniorpartner im Juli keinen Grund, warum kein Referendum abgehalten werden sollte. Tichelaar hält das Verhandlungsergebnis nämlich für exzellent. Er steht damit in offenem Gegensatz zum konservativen Regierungspartner bzw. in Übereinstimmung mit der holländischen Opposition. (Vgl. Presse 07.07.2007). Im September hat sich die niederländische Regierung jedoch nach einer Stellungnahme des Staatsrats entschieden, kein Referendum abhalten zu wollen (Vgl. Standard 20.09.2007; Spiegel 21.09.2007). Die Oppositionsparteien werden allerdings einen Gesetzentwurf für ein Referendum einbringen. Im Unterhaus ist dafür eine Mehrheit gegeben. Der Senat ist zwar von Parteien beherrscht, die ein Referendum ablehnen. Allerdings könnten einzelne Abgeordnete der Regierungsparteien für ein Referendum stimmen: Die Sozialdemokraten - damals noch in Opposition - hatten den Ausschlag für das Referendum zur EU-Verfassung gegeben. Frits Bolkestein (liberale VVD) setzt sich entschieden für ein Referendum ein, "um der Idee entgegenzutreten, dass Europa dem Volk durch die Hintertür gewaltsam aufgedrängt wird." (Vgl. EUobserver 21.09.2007).

Frankreich

In Frankreich verfügt Sarkozy's Regierung nicht über die erforderliche 3/5-Mehrheit für die notwendige Verfassungsänderung und ist insofern auf eine Unterstützung durch Oppositionsparteien angewiesen. Im Wahlkampf bestand unter den Oppositionsparteien Konsens, dass über den neuen Vertrag wiederum ein Referendum abzuhalten ist. (Vgl. junge Welt 21.06.2007)

Polen

In Polen spricht sich der Vizepremier für ein Referendum und gegen eine Ratifizierung aus. (Vgl. Standard 08.07.2007).

UK

Etliche Tory- und einige Labour-Abgeordnete fordern von der Regierung, dass die zum EU-Verfassungsvertrag zugesagte Volksabstimmung nun zum EU-Reformvertrag abgehalten wird. Konservative Kreise fassen auch eine privat organisierte Abstimmung ins Auge. Premierminister Brown lehnt ein Referendum ab, da er die britischen Bedenken im Mandat für den Reformvertrag ausreichend berücksichtigt sieht (Vgl. EUobserver 30.07.2007). Es besteht jedoch erheblicher Druck, ein Referendum abzuhalten. 86% der BritInnen bzw. 80% der Labour-WählerInnen fordern ein Referendum. 24% der Labour-WählerInnen machen eine Wiederwahl von einem Referendum abhängig (Vgl. EUobserver 20.08.2007, > Kronen Zeitung 04.09.2007). Mehrere Gewerkschaften haben für den Gewerkschaftskongress Anträge gestellt, ein Referendum über den EU-Reformvertrag anzusetzen. Vor allem wird scharf kritisiert, dass die BritInnen durch ihre Regierung als zweitklassige EU-BürgerInnen behandelt werden, da den BritInnen die Grundrechtscharta und deren soziale Rechte, insb. das Streikrecht, vorenthalten werden (Vgl. EUobserver 23.08.2007). Gordon Brown sieht jedoch keinen Grund, ein Referendum abzuhalten (Vgl. EUobserver 24.09.2007).

Dänemark

In Dänemark ist das hohe Quorum von fünf Sechstel der Abgeordneten für eine rein parlamentarische Ratifizierung erforderlich. Die liberal-konservative Regierung erhält für ihre ablehnende Haltung gegenüber einem Referendum wegen eines erwarteten Nachzieheffekts bei Holländern, Briten u.a. sowie wegen einer Angst vor unabsehbaren Folgen für Dänemarks EU-Mitgliedschaft im Fall eines Nein bislang auch Rückendeckung von Sozialdemokraten und Sozialliberalen (Vgl. Presse 25.07.2007 Frankfurter Rundschau 18.07.2007). Die Entscheidung, ob es ein Referendum geben wird, wird nicht getroffen, bevor der endgültige Text des EU-Reformvertrags feststeht.

Spanien, Luxemburg, Tschechien, Portugal  

In Spanien und Luxemburg wurden über den EU-Verfassungsvertrag Referenden durchgeführt. In Tschechien und in Portugal wurden Referenden zum EU-Verfassungsvertrag in Aussicht gestellt.

In Tschechien haben sich die großen Parteien festgelegt, ein Referendum zu verhindern und eine bloß parlamentarische Ratifizierung durchzuführen (Vgl. Presse 20.09.2007).

Österreich

In Österreich sind sich die politischen Eliten einmal mehr einig, dass der Bevölkerung eine Volksabstimmung vorenthalten werden muss. Dies war bereits bei der > Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags ein potenzieller Verfassungsbruch und wird es voraussichtlich auch beim Reformvertrag sein. Von den österreichischen politischen Eliten ist jedoch erneut eher die Inkaufnahme eines Verfassungsbruchs zu erwarten, als im Zweifelsfall der Verfassungstreue den Vorrang zu geben und eine Volksabstimmung durchzuführen.

Erklärung Nr. 27 verankert (ähnlich wie Artikel I-6 EU-Verfassungsvertrag) den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Mit einer Ratifizierung dieser Erklärung werden zugleich implizit die dem EuGH entgegenstehenden nationalen Höchstgerichts-Rechtsprechungen - aufgrund ihrer Nichterwähnung - verworfen. Aus österreichischer Sicht besteht ein integrations-resistenter Verfassungskern im Bereich der Baugesetze der Verfassung (Demokratie, Rechtsstaat, Bundesstaat, Grundrechte), deren Abänderung eine verpflichtende Volksabstimmung erfordert (Artikel 44 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz).

Der EU-Reformvertrag bringt vor allem eine Gesamtänderung des demokratischen Baugesetzes der österreichischen Bundesverfassung.
Zum einen wird eine Fülle an EU-Politikbereichen von einer Einstimmigkeits- zu einer Mehrstimmigkeits-Kompetenz geändert (siehe z.B.  Übersicht des CEP). Durch den damit verbundenen Verzicht auf die Vetomöglichkeit geht aber eine durchsetzbare demokratisch legitimierte Entscheidungsmacht Österreichs verloren.

Deutschland

In Deutschland ist die Möglichkeit eines Referendums zwar grundsätzlich im Grundgesetz vorgesehen. Eine konkrete rechtliche Grundlage für die Durchführung von Referenden wurde jedoch bislang nicht geschaffen. Mit Hinweis darauf wird das politische Establishment ein Referendum über den EU-Reformvertrag - so wie schon zuvor über den EU-Verfassungsvertrag - verweigern.

Aufgrund mehrerer anhängiger Verfassungsklagen hat Bundespräsident Köhler das Zustimmungsgesetz über den EU-Verfassungsvertrag nicht ausgefertigt. Die Ratifizierung des EU-Verfassungsvertrags wurde in Deutschland daher - entgegen der üblichen Darstellung in den Mainstream-Medien - nicht abgeschlossen. Da sich zwischen EU-Verfassungsvertrag und EU-Reformvertrag an der Substanz wenig geändert hat, sind zum EU-Reformvertrag neuerliche Verfassungsklagen absehbar. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht steht der Rechtsprechung des EuGH u.a. zur Frage des Vorrangs von EU-Recht vor nationalem Recht ablehnend gegenüber (Vgl. Interview mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, FAZ 24.07.2007). Es gibt daher unübersehbare Anzeichen, dass das Bundesverfassungsgericht Bedenken zum EU-Reformvertrag äußern könnte.