Entstehung
Die Grundzüge des Reformvertrags sind vom Europäischen Rat bei seiner Tagung am 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel im Mandat an die Regierungskonferenz, welche den definitiven Vertragstext ausarbeitet, beschlossen worden. Der Vertrag, der bis 2009 von allen 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert
werden soll, baut in weiten Teilen auf dem Verfassungsvertrag auf.
Im Rahmen der Regierungskonferenz, die am 23. Juli 2007 ihre Arbeit
aufgenommen hat, wurde der Entwurf präsentiert, der 145 Seiten
Vertragstext sowie 132 Seiten mit 12 Protokollen und 51 Erklärungen
umfasst. Der Entwurf trägt den Arbeitstitel „Entwurf eines Vertrags zur
Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über
die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“.
Am 19.10.2007 einigten sich die EU-Regierungschefs auf einen "neuen" EU-Vertrag, er soll Reformvertrag oder Lissabon-Vertrag heißen. De facto ist dieser Reformvertrag fast der gleiche, wie der abgelehnte EU-Verfassungsvertrag.
Die Struktur des Reformvertrags, die bestehenden Verträge zu belassen
und in diese die weitgehend unveränderte Substanz des
EU-Verfassungsvertrags einzubauen, wurde in der Absicht gewählt, der
Forderung nach nationalen Referenden die Grundlage zu entziehen. Schon
kurz nach dem EU-Gipfel wurde jedoch in etlichen Mitgliedstaaten die
Abhaltung eines Referendums – teilweise sogar von Regierungsparteien –
gefordert. Es ist daher keinesfalls davon auszugehen, dass der
EU-Reformvertrag erfolgreich ratifiziert wird und rechtzeitig vor den
Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni 2009 in Kraft treten kann.